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LG Bonn, 09.06.2015 - 9 O 339/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 11.01.2016 - 17 W 255/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten Haftpflichtversicherer …
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. Juni 2015 - 9 O 339/09 - wird zurückgewiesen.Das LG Bonn - 9 O 339/09 - hat die Klage nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. J. und dessen Anhörung mit Urteil vom 19. April 2010 (145 - 150 GA) wegen nicht nachgewiesener Kausalität abgewiesen.
- OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15 Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. Juni 2015 - 9 O 339/09 - folgendermaßen abgeändert:.
Das LG Bonn - 9 O 339/09 - hat die Klage nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. J. und dessen Anhörung mit Urteil vom 19. April 2010 (145 - 150 GA) wegen nicht nachgewiesener Kausalität abgewiesen.